Allgemeine Bestimmungen
Preise werden nur auf der Jahressiegerehrung ausgegeben und verfallen danach dem Verein. Sportkameraden, die nicht an der Jahressiegerehrung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihre Preise durch einen Bevollmächtigten (schriftliche Vollmacht) abholen zu lassen. In begründeten Ausnahmefällen können die Preise bzw. …